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Häufige Fragen

Antworten rund um Vermietung, möblierte Wohnungen, Verwaltung und Verkauf. Finden Sie Ihre Frage über die Suche — oder rufen Sie uns direkt an.

Wohnung finden & bewerben

Unser aktuelles Wohnungsangebot finden Sie auf unserer Website unter Vermietung. Neue Objekte werden regelmässig aufgeschaltet.

Die Bewerbung erfolgt online über die Plattform eMonitor. Den entsprechenden Bewerbungslink erhalten Sie nach der Besichtigung. Dort können Sie alle erforderlichen Angaben erfassen und die benötigten Unterlagen direkt hochladen. Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Bewerbung nur prüfen können, wenn die Anmeldung vollständig ausgefüllt und sämtliche erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden.

Üblicherweise benötigen wir: - vollständig ausgefülltes Anmeldeformular - aktuellen Betreibungsauszug, nicht älter als drei Monate - Kopie des Passes oder der Identitätskarte - Arbeitsvertrag, Lohnausweis und / oder aktuelle Lohnabrechnungen - bei ausländischen Staatsangehörigen gegebenenfalls eine Kopie des Aufenthaltsausweises Bei Firmen benötigen wir in der Regel einen aktuellen Handelsregisterauszug und je nach Situation weitere Unternehmensunterlagen, beispielsweise einen Jahresabschluss. Je nach Mietobjekt können zusätzliche Unterlagen verlangt werden.

Besichtigungstermine werden direkt im Inserat angegeben oder individuell vereinbart. Bitte teilen Sie uns bei Ihrer Anfrage mit, für welches Mietobjekt Sie sich interessieren und zu welchen Zeiten Sie verfügbar sind.

Bei möblierten Wohnungen oder bei Interessentinnen und Interessenten, die sich noch im Ausland befinden, kann je nach Objekt eine virtuelle Besichtigung oder eine Videodokumentation angeboten werden.

Die Bearbeitungsdauer hängt von der Anzahl der Bewerbungen und der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab. Unvollständige Bewerbungen können in der Regel nicht abschliessend geprüft werden. Wir informieren ausgewählte Interessentinnen und Interessenten, sobald ein Entscheid getroffen wurde.

Eine verbindliche Reservation ist grundsätzlich erst nach vollständiger Prüfung der Unterlagen und einer schriftlichen Zusage durch die Verwaltung möglich.

Die Haustierhaltung ist vom jeweiligen Mietobjekt, dem Mietvertrag und der Hausordnung abhängig. Bitte geben Sie bereits bei der Bewerbung an, um welches und wie viele Tiere es sich handelt.

Möbliert wohnen

Unsere möblierten Wohnungen und Apartments in Basel sind vollständig eingerichtet und sofort bezugsbereit. Möbel, Bettwäsche, Handtücher, WLAN, TV und ein vollständiges Kücheninventar sind bereits vorhanden.

Möblierte Wohnungen eignen sich insbesondere für: - internationale Fachkräfte - Geschäftsreisende - Projektmitarbeitende - Studierende - Neuzuziehende - Personen in persönlichen Übergangssituationen - Personen, deren eigene Wohnung renoviert wird - Personen, die vorübergehend eine flexible Wohnlösung benötigen

Unsere Objekte befinden sich in verschiedenen Basler Quartieren. Das aktuelle Angebot finden Sie unter Möbliert wohnen.

Im Mietpreis sind je nach Objekt insbesondere folgende Leistungen enthalten: - Strom - Wasser - Heizung - WLAN - TV - Serafe-Gebühren - Bettwäsche, in der Regel zwei Sets - Handtücher - Kücheninventar mit Geschirr, Besteck, Töpfen und Pfannen Die genauen Leistungen sind im jeweiligen Inserat und im Mietvertrag aufgeführt.

Zusätzlich zum Mietzins wird in der Regel einmalig eine Endreinigungspauschale verrechnet. Ausserdem ist grundsätzlich eine Mietkaution zu hinterlegen. Eine Zahlung per Kreditkarte ist aktuell noch nicht möglich.

Die Kaution beträgt bei möblierten Wohnungen in der Regel eine Monatsmiete. Sie wird auf ein Mietkautionskonto bei der Basler Kantonalbank hinterlegt und nach Beendigung des Mietverhältnisses freigegeben, sofern keine Schäden oder offenen Forderungen bestehen.

Die Mindestmietdauer beträgt in der Regel einen Monat. Danach kann das Mietverhältnis je nach Wohnung, Verfügbarkeit und Vereinbarung befristet oder unbefristet abgeschlossen werden.

Auch für die Anmietung einer möblierten Wohnung ist eine vollständige Anmeldung erforderlich. In der Regel benötigen wir: - vollständig ausgefülltes Anmeldeformular - Kopie des Passes oder der Identitätskarte - aktuellen Betreibungsauszug - Arbeitsvertrag, Lohnausweis oder einen anderen Finanzierungsnachweis - bei ausländischen Staatsangehörigen gegebenenfalls eine Kopie des Aufenthaltsausweises Bei einer Firmenanmietung können zusätzlich ein Handelsregisterauszug und weitere Unternehmensunterlagen verlangt werden.

Der Buchungsprozess läuft grundsätzlich wie folgt ab: - Sie senden uns Ihre Anfrage über die Website, per E-Mail oder telefonisch. - Sie reichen die vollständige Anmeldung mit allen benötigten Unterlagen ein. - Wir prüfen Ihre Anmeldung. - Nach der Zusage erhalten Sie den Mietvertrag. - Nach Eingang der Kaution, der ersten Monatsmiete und der Endreinigungspauschale organisieren wir die Schlüsselübergabe beziehungsweise den Zugang zur Wohnung. Je nach Wohnung kann der Einzug persönlich oder selbstständig erfolgen.

Ja, Besichtigungen sind nach Vereinbarung möglich. Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch unter +41 61 295 95 95 oder per E-Mail an madiba@madiba.ch.

Die Endreinigung nach dem Auszug ist in der einmalig verrechneten Endreinigungspauschale enthalten. Während des Aufenthalts sind die Mieterinnen und Mieter grundsätzlich selbst für die regelmässige Reinigung der Wohnung verantwortlich. Zusätzliche Zwischenreinigungen können je nach Verfügbarkeit separat organisiert und verrechnet werden.

Bitte melden Sie Defekte und Schäden über unser Ticketing-System EasyContact, per E-Mail, telefonisch oder direkt bei der für Sie zuständigen Bewirtschafterin beziehungsweise dem zuständigen Bewirtschafter. Beschreiben Sie das Problem möglichst genau und senden Sie, wenn möglich, Fotos mit. Wir prüfen Ihre Meldung und organisieren die erforderlichen Arbeiten.

Haustiere sind in unseren möblierten Wohnungen grundsätzlich nicht erlaubt, ausser es wurde vorgängig ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Bitte informieren Sie uns bereits bei Ihrer Anfrage, wenn Sie mit einem Haustier einziehen möchten.

Vertrag & Einzug

Bei einem unbefristeten Mietvertrag ist die Anmeldung beim Einwohnerdienst Basel-Stadt grundsätzlich erforderlich. Bei befristeten Mietverhältnissen hängt die Anmeldung von der Vertragsdauer und den persönlichen Voraussetzungen ab. Die notwendigen Mietunterlagen stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ein befristeter Mietvertrag endet automatisch am vertraglich vereinbarten Datum. Eine separate Kündigung ist grundsätzlich nicht erforderlich. Eine vorzeitige Beendigung ist nur möglich, wenn dies im Mietvertrag vorgesehen ist oder eine entsprechende Vereinbarung mit Madiba getroffen wurde.

Bei unbefristeten Mietverträgen für möblierte Wohnungen gilt grundsätzlich eine Kündigungsfrist von einem Monat auf das Ende jedes Monats, sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Die Kündigung kann schriftlich per Brief oder per E-Mail eingereicht werden.

Der genaue Ablauf hängt von der jeweiligen Wohnung ab. Je nach Objekt erfolgt eine persönliche Wohnungsabnahme oder eine selbstständige Schlüsselrückgabe. Bei einer persönlichen Abnahme werden der Zustand der Wohnung, das Inventar und die vorhandenen Schlüssel geprüft. Festgestellte Schäden oder fehlende Gegenstände werden dokumentiert und können der Mietpartei verrechnet beziehungsweise von der Kaution abgezogen werden.

Die Freigabe der Kaution erfolgt in der Regel innerhalb von zwei bis vier Wochen nach dem Auszug, sofern keine Schäden, fehlenden Gegenstände oder offenen Forderungen bestehen. Die Freigabe beziehungsweise Rückzahlung wird über die Basler Kantonalbank abgewickelt.

Nach der Zusage wird Ihnen der Mietvertrag in der Regel per Post zugestellt. Der Vertrag muss innerhalb der angegebenen Frist von allen vorgesehenen Mietparteien vollständig unterzeichnet zurückgesendet werden.

Im Kanton Basel-Stadt wird bei neuen Mietverhältnissen ein amtliches Formular zur Mitteilung beziehungsweise Begründung des Anfangsmietzinses verwendet. Sofern dieses für das betreffende Mietverhältnis erforderlich ist, erhalten Sie es zusammen mit dem Mietvertrag.

Bei den meisten Mietverhältnissen wird eine Mietkaution verlangt. Die genaue Höhe und die Zahlungsmodalitäten sind im Mietvertrag festgehalten. Die gesetzliche Obergrenze bei Wohnräumen beträgt drei Monatsmieten.

Je nach Mietobjekt und Eigentümerschaft kann anstelle eines Bankdepots eine Mietkautionsversicherung akzeptiert werden. Eine Versicherungslösung ist bei uns ausschliesslich über SwissCaution möglich. Bitte klären Sie dies vor Vertragsabschluss mit der zuständigen Bewirtschafterin beziehungsweise dem zuständigen Bewirtschafter ab.

Die Schlüsselübergabe erfolgt normalerweise zum vereinbarten Mietbeginn, nachdem: - der Mietvertrag vollständig unterzeichnet wurde - die erste Miete bezahlt wurde - die Kaution hinterlegt oder eine akzeptierte Kautionslösung bestätigt wurde Bei möblierten Wohnungen muss zusätzlich die Endreinigungspauschale eingegangen sein.

Ein früherer Einzug ist nur möglich, wenn die Wohnung bereits bezugsbereit ist und eine entsprechende Vereinbarung mit der Verwaltung getroffen wurde.

Sofern diese Leistungen nicht ausdrücklich im Mietzins enthalten sind, müssen sie von der Mietpartei selbst angemeldet werden. In Basel erfolgt die Stromanmeldung in der Regel beim zuständigen Energieversorger. Internet- und TV-Abonnemente können bei einem Anbieter Ihrer Wahl abgeschlossen werden. Bei möblierten Wohnungen sind Strom, Internet und weitere Leistungen häufig bereits im Mietpreis enthalten. Die genaue Aufstellung finden Sie im Mietvertrag.

Wohnen & Alltag

Über unser Ticketing-System EasyContact, per E-Mail an madiba@madiba.ch, telefonisch unter +41 61 295 95 95 oder direkt bei der für Sie zuständigen Bewirtschafterin beziehungsweise dem zuständigen Bewirtschafter.

Bitte melden Sie Schäden und Mängel über unser Ticketing-System EasyContact, per E-Mail, telefonisch oder direkt bei der für Sie zuständigen Bewirtschafterin beziehungsweise dem zuständigen Bewirtschafter. Beschreiben Sie das Problem möglichst genau und senden Sie, wenn möglich, Fotos der betroffenen Stelle mit.

Nach dem Einzug haben Sie 30 Tage Zeit, bereits vorhandene Mängel schriftlich zu melden. Bitte beschreiben Sie die Mängel genau und senden Sie nach Möglichkeit Fotos mit. Wir bestätigen den Eingang und prüfen, ob beziehungsweise wie die Behebung organisiert wird.

Bei dringenden Notfällen verwenden Sie bitte die im Treppenhaus, auf der Website oder in Ihren Mietunterlagen angegebene Notfallnummer. Nicht dringende Anliegen werden während der regulären Bürozeiten bearbeitet.

Als Notfälle gelten beispielsweise: - ein grösserer Wasserschaden - austretendes Wasser - ein kompletter Stromausfall innerhalb der Wohnung - ein Heizungsausfall bei tiefen Temperaturen - eine nicht mehr abschliessbare Wohnungstür - ein blockierter Hauptabfluss mit austretendem Wasser Für normale Reparaturen und allgemeine Anliegen kontaktieren Sie uns bitte während der regulären Bürozeiten.

Kleinere Unterhaltsarbeiten und Reparaturen können je nach Art und Umfang zum sogenannten kleinen Unterhalt der Mietpartei gehören. Melden Sie den Schaden trotzdem zuerst der Verwaltung und beauftragen Sie ohne vorgängige Rücksprache keine Handwerksfirma.

Bauliche Veränderungen, farbliche Anpassungen, Installationen oder grössere Bohrungen dürfen nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der Verwaltung vorgenommen werden.

Eine Untervermietung muss der Verwaltung vorgängig schriftlich gemeldet werden. Dabei sind insbesondere die Personalien der Untermietpartei, die Dauer und die Bedingungen der Untervermietung anzugeben. Eine Untervermietung darf erst nach Prüfung und Zustimmung durch die Verwaltung erfolgen.

Zusätzliche Schlüssel dürfen bei geschützten Schliessanlagen nicht selbstständig angefertigt werden. Bitte richten Sie Ihre Bestellung an die Verwaltung. Die entstehenden Kosten werden in der Regel der Mietpartei verrechnet.

Melden Sie einen Schlüsselverlust umgehend der Verwaltung. Je nach Schliessanlage und Sicherheitsrisiko müssen einzelne Schlüssel, Zylinder oder weitere Bestandteile der Schliessanlage ersetzt werden. Die dadurch entstehenden Kosten können der verantwortlichen Mietpartei verrechnet werden.

Namensänderungen können der Verwaltung schriftlich gemeldet werden. Je nach Liegenschaft wird das Namensschild durch die Verwaltung, den Hauswart oder ein beauftragtes Unternehmen bestellt.

Wir empfehlen zunächst ein ruhiges und direktes Gespräch mit der betreffenden Person. Falls keine Lösung möglich ist oder die Störung wiederholt auftritt, senden Sie uns bitte eine schriftliche Meldung mit Datum, Uhrzeit, Dauer und Art der Störung.

Melden Sie Schimmel oder Feuchtigkeitsschäden umgehend der Verwaltung und senden Sie Fotos der betroffenen Stellen. Warten Sie mit eigenen Behandlungen oder Renovationsarbeiten, bis die Ursache geprüft wurde.

Die Nutzung richtet sich nach der Hausordnung oder dem Waschplan der jeweiligen Liegenschaft. Bitte hinterlassen Sie die Waschküche und die Geräte nach der Nutzung sauber.

Prüfen Sie zunächst, ob das Gerät eingeschaltet ist und ob ein Guthaben, eine Waschkarte oder eine andere Freigabe erforderlich ist. Besteht das Problem weiterhin, melden Sie uns bitte: - die genaue Adresse - den Standort des Geräts - die Gerätenummer - eine Beschreibung der Störung - wenn möglich ein Foto der Fehlermeldung

Prüfen Sie zunächst, ob die Karte über ausreichend Guthaben verfügt und korrekt an das Lesegerät gehalten wird. Besteht das Problem weiterhin, melden Sie sich bei der Verwaltung und teilen Sie uns die betroffene Liegenschaft sowie, wenn vorhanden, die Nummer der Waschkarte mit.

Treppenhäuser und Fluchtwege müssen aus Sicherheitsgründen freigehalten werden. Schuhe, Möbel, Kinderwagen, Fahrräder oder andere Gegenstände dürfen nur an den dafür vorgesehenen Orten abgestellt werden.

Fahrräder sind in den dafür vorgesehenen Fahrradräumen oder auf den gekennzeichneten Abstellflächen zu parkieren. Bitte beachten Sie zusätzlich die Hausordnung der jeweiligen Liegenschaft.

Im eigenen Kellerabteil dürfen persönliche Gegenstände gelagert werden, sofern dadurch keine Brandgefahr, Geruchsbelästigung oder sonstige Gefährdung entsteht. Leicht entzündliche, explosive oder gefährliche Stoffe dürfen nicht gelagert werden.

Miete & Nebenkosten

Der Mietzins ist gemäss Mietvertrag jeweils im Voraus auf das angegebene Konto zu überweisen. Bitte verwenden Sie die korrekte Referenznummer oder den mitgeteilten Zahlungszweck.

Welche Leistungen in den Nebenkosten enthalten sind, ist im Mietvertrag festgehalten. Dazu können beispielsweise folgende Kosten gehören: - Heizung - Warmwasser - Wasser und Abwasser - Allgemeinstrom - Hauswartung - Treppenhausreinigung - Gebühren und weitere Betriebskosten Die Nebenkosten sind entweder im Bruttomietzins enthalten oder werden separat als Akontozahlung ausgewiesen.

Bei einer Akontozahlung leisten Sie monatlich einen festgelegten Vorauszahlungsbetrag für die Nebenkosten. Nach Abschluss der Abrechnungsperiode werden die tatsächlichen Kosten mit den bereits geleisteten Akontozahlungen verrechnet. Daraus kann eine Nachzahlung oder ein Guthaben entstehen.

Bei Mietverträgen mit Akontozahlungen wird periodisch eine Nebenkostenabrechnung erstellt. Der Abrechnungszeitraum entspricht nicht zwingend dem Kalenderjahr.

Kontaktieren Sie die zuständige Bewirtschafterin beziehungsweise den zuständigen Bewirtschafter so früh wie möglich. Eine frühzeitige Mitteilung kann helfen, unnötige Mahnungen und zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Kündigung & Auszug

Die Kündigung muss schriftlich und von allen im Mietvertrag aufgeführten Personen unterzeichnet eingereicht werden. Sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart wurde, gilt grundsätzlich eine Kündigungsfrist von drei Monaten auf das Ende jedes Monats, ausgenommen Ende Dezember. Massgebend sind immer die im jeweiligen Mietvertrag festgehaltenen Kündigungsfristen und Kündigungstermine. Für möblierte Wohnungen gelten teilweise andere Kündigungsbestimmungen.

Ein ausserterminlicher Auszug kann möglich sein, wenn eine geeignete und zahlungsfähige Nachmietpartei vorgeschlagen wird, die bereit ist, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen. Die vorgeschlagene Person muss der Verwaltung eine vollständige Anmeldung mit allen erforderlichen Unterlagen einreichen. Die abschliessende Prüfung erfolgt durch die Verwaltung.

Vor dem Auszug wird ein Übergabetermin vereinbart. Die Wohnung ist vollständig geräumt und gereinigt zu übergeben. Sämtliche Schlüssel und weitere zur Wohnung gehörende Gegenstände müssen vorhanden sein. Bei der Wohnungsabgabe wird ein Protokoll erstellt. Darin werden der Zustand der Wohnung, allfällige Schäden und die zurückgegebenen Schlüssel festgehalten.

Ob eine professionelle Reinigung erforderlich ist, hängt vom Mietvertrag und vom Zustand der Wohnung ab. Die Wohnung muss in jedem Fall besenrein gereinigt sein. Bei möblierten Wohnungen wird die Endreinigung in der Regel durch Madiba beziehungsweise ein beauftragtes Reinigungsunternehmen organisiert und über eine separate Endreinigungspauschale verrechnet.

Bitte beachten Sie insbesondere folgende Punkte: - sämtliche persönlichen Gegenstände mitnehmen - Abfälle vollständig entsorgen - Keller, Estrich und weitere Nebenräume räumen - Kühlschrank und Gefrierschrank leeren - alle Schlüssel, Karten und Zugangsmittel bereithalten - allfällige Schäden vorgängig melden - persönliche Verträge für Strom, Internet oder weitere Dienstleistungen kündigen beziehungsweise ummelden - Nachsendung der Post organisieren - sich bei den zuständigen Behörden ab- oder ummelden

Die Freigabe der Mietkaution erfolgt nach der Wohnungsabgabe und nachdem allfällige Schäden, offene Mietzinse oder weitere Forderungen geklärt wurden. Falls noch eine Nebenkostenabrechnung aussteht, kann ein angemessener Betrag bis zum Abschluss der Abrechnung zurückbehalten werden.

Für Eigentümer

Unsere Dienstleistungen können unter anderem folgende Bereiche umfassen: - Vermietung und Wiedervermietung - Erstellung und Verwaltung von Mietverträgen - Mietzinsinkasso und Mahnwesen - Nebenkostenabrechnungen - Organisation von Reparaturen und Unterhaltsarbeiten - Wohnungsabnahmen und Wohnungsübergaben - Betreuung der Mietparteien - Koordination mit Hauswarten und Handwerksbetrieben - administrative und technische Bewirtschaftung - Bewirtschaftung von möblierten Wohnungen und Apartments

Ja, je nach Auftrag übernehmen wir auch die Erst- oder Wiedervermietung einzelner Wohnungen, möblierter Apartments oder kleinerer Liegenschaften.

Ja. Wir übernehmen je nach vereinbartem Leistungsumfang die Bewirtschaftung möblierter Wohnungen und Apartments. Dazu können insbesondere folgende Leistungen gehören: - Inserierung und Vermarktung - Prüfung der Anmeldungen - Erstellung der Mietverträge - Organisation der Mietkaution - Koordination von Ein- und Auszügen - Schlüssel- und Zugangsverwaltung - Organisation der Endreinigung - Betreuung der Mietparteien - Koordination von Reparaturen - Kontrolle des Inventars

Kontaktieren Sie uns mit den wichtigsten Angaben zur Liegenschaft, insbesondere: - Standort - Anzahl der Wohnungen oder Gewerbeeinheiten - Art der Nutzung - aktueller Vermietungsstand - gewünschter Leistungsumfang Anschliessend prüfen wir Ihre Anfrage und erstellen eine individuelle Offerte. Kontakt: +41 61 295 95 95 oder madiba@madiba.ch.